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Hinweisgeberportal St. Alfons

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen aufmerksam machen können.

Aus diesem Grund hat das Alten- und Pflegeheim St. Alfons eine interne Meldestelle eingerichtet, die die Abgabe von Hinweisen zu Fehlverhalten, Missständen und Verstößen ermöglicht. Dafür stellt die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft eG (cdg) unserer Einrichtung eine Meldeplattform für die Abgabe von Hinweisen gem. HinSchG zur Verfügung. Dabei wird die Identität der hinweisgebenden Person stets vertraulich behandelt, um diese vor potenziellen Repressalien im beruflichen Kontext zu schützen.

Wer kann einen Hinweis geben?

Prinzipiell können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also alle Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt zum Beschäftigungsgeber (also zum Alten- und Pflegeheim St. Alfons) stehen, zur Abgabe eines Hinweises an die interne oder externe Meldestelle wenden. Neben der hinweisgebenden Person werden auch die Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung sind oder auf sonstige Weise von der Meldung betroffen sind.

Auch weitere natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit unserer Einrichtung oder mit der jeweiligen Organisationseinheit in Kontakt stehen, können einen Hinweis abgeben.

Was ist ein Hinweis?

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes wird unter einem Hinweis eine „Meldung“ oder „Offenlegung“ von Informationen verstanden. Dies bezieht sich prinzipiell auf die Meldung bzw. Offenlegung von Informationen über:

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (bei Verletzung einer Vorschrift zum Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder einer Vorschrift zum Schutz der Rechte von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane),
  3. Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder (bzw. Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft).

Der vollständige Katalog ergibt sich aus § 2 Abs. 1 bis 10 HinSchG.

Wann fällt ein Hinweis unter das HinSchG?

Hinweise über Verstöße sollen nach dem HinSchG Bezug nehmen auf

  • begründete Verdachtsmomente oder
  • auf das Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bei dem Beschäftigungsgeber bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden.
  • Außerdem zählen dazu Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.

Wie und wo wird ein Hinweis eingereicht?

Ein Hinweis kann

  • über ein elektronisches Hinweisgebersystem, über das Hinweisgebende Meldungen über eine Webanwendung bei der internen Meldestelle abgeben können,  
  • oder telefonisch  erfolgen.

Elektronisches Hinweisgebersystem:

Für das elektronische Hinweisgebersystem fungiert das System der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn gGmbH (cdg) als unsere interne Meldestelle.

Das elektronische Hinweisgebersystem ist unter folgendem Link abrufbar:

www.sicher-melden.de/icm50364_cdg_tge

Um Hinweise angemessen bearbeiten zu können, bitten wir darum, die Meldung so konkret wie möglich zu formulieren. Als Orientierung gelten dabei die „W-Fragen“: Wer? - Was? -Wann? - Wie? - Wo?

Der Gesetzesgeber sieht vor, dass die Abgabe eines solchen Hinweises wahlweise anonym oder unter Namensnennung erfolgen kann. Somit werden auch anonyme Hinweise von der internen Meldestelle berücksichtigt.

Telefonische Meldung bei der cdg:
Telefon: +49(0)5251 889 - 0128
 

Wie läuft das Verfahren bei einer internen Meldung ab?

Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach 7 Tagen.

Nach Abgabe der Meldung wird vom System eine Hinweis-ID und ein zugehöriges Passwort generiert, mithilfe dessen die hinweisgebende Person den ausgelösten Hinweis nachverfolgen und ggf. mit der internen Meldestelle kommunizieren kann.

Danach verläuft die Bearbeitung des Hinweises wie folgt:

  • Die interne Meldestelle prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt.
  • Die interne Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung.

Erforderlichenfalls nimmt die interne Meldestelle Kontakt zu der hinweisgebenden Person auf, um weitere Informationen zu erfragen und um angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG zu ergreifen.

Des Weiteren erhält der Hinweisgebende innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. 

Wer bearbeitet den Hinweis?

Uns ist eine unparteiische, neutrale und vertrauensvolle Bearbeitung sehr wichtig. Deshalb wurde für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise die cdg beauftragt.

Die mit der Bearbeitung von Hinweisen bei der cdg betrauten Personen sind sowohl unparteiisch als auch unabhängig. Zudem sind sie an keine Weisungen gebunden, um Interessenskonflikte auszuschließen.

Des Weiteren sind sie für die Dauer der Hinweisbearbeitung und darüber hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bei Fragen zu der Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der elektronischen Hinweisgeberplattform oder zur Vertraulichkeit können Sie sich gerne direkt an die cdg wenden:

Telefon: +49(0)5251 889 - 0128

E-Mail: Tobias.Bartholomaeus@caritas-cdg.de

Hinweis auf Vertraulichkeit/Schutz für die hinweisgebende Person:

Der Schutz von hinweisgebenden Personen vor Benachteiligung oder Bestrafung ist während des gesamten Meldeverfahrens sichergestellt. Dafür werden während des gesamten Meldeverfahrens Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die auf den jeweiligen Einzelfall individuell angepasst werden.

Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen zählt beispielsweise die Beauftragung der cdg als neutrale und unabhängige Stelle. Sowohl die Hinweise und darin enthaltene personenbezogene Daten sowie die weiterführende Kommunikation werden stets streng vertraulich behandelt und nur von wenigen ausgewählten Personen gesichtet.

Nur die für die weiteren Maßnahmen notwendigen Informationen werden von der cdg weitergegeben. Diese werden zuvor, soweit möglich anonymisiert, bzw. pseudonymisiert.

Der vertrauliche Umgang mit den Daten ist auch nach Abschluss des Verfahrens gewährleistet.

Ausgenommen von diesem Vertraulichkeitsgebot sind Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden. Derartige Falschmeldungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Ist es möglich, sich an eine externe Meldestelle zu wenden?

Als erste Maßnahme sollten sich hinweisgebende Personen an unsere interne Meldestelle wenden.

Hinweisgebende Personen haben ein Wahlrecht zwischen der internen und externen Meldestelle.

Hinweisgebende Personen könnten sich daher auch an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Diese, und weitere externe Meldestellen, erreichen Sie über folgenden Link:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Weitere Informationen zu den externen Meldestellen erhalten Sie auch bei der cdg:
Telefon: +49(0)5251 889 - 0128
E-Mail: Tobias.Bartholomaeus@caritas-cdg.de

Datenschutzerklärung für NutzerInnen des Hinweisgeberportals:

Verantwortliche Stellen für die Datenverarbeitung

Verantwortlich im Sinne der KDR-OG sind

Das Alten- und Pflegeheim St. Alfons

ist eine Einrichtung der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland KdöR,

Oedenberger Str. 83, 90491 Nürnberg
Tel.: +49 (0)911 56796-029
Fax: +49 (0)911 56796-060
E-Mail: verwaltung@provinzleitung-nbg.de
www.schwestern-vom-goettlichen-erloeser.de

Vertreten durch: Sr. Barbara Geißinger (Provinzoberin); Werner Meier (Heimleiter)

Die fachlichen Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes werden von der TGE – gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland
Wildbad 1, 92318 Neumarkt i.d. OPf.
Tel.: +49 (0)9181 32076-0
Fax: +49 (0)9181 32076-99
E-Mail: info@tge-online.de
Vertreten durch: Dr. Rainer Beyer (Hauptgeschäftsführer),

im Rahmen einer Managementbeauftragung übernommen.

und

die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn gemeinnützige eG

Uhlenstraße 7

33098 Paderborn

Mail: info@caritas-cdg.de

Tel.: +49 5251 0100

Vertreten durch: Patrick Wilk, Christoph Becker, Esther von Bebber (Vorstand)

als Betreiberin der internen Meldestelle

Zwecke der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen im Rahmen des Hinweisgebersystems. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen. Daten einer gemeldeten Person werden im Rahmen der Vorgaben des HinSchG verarbeitet, um der Meldung nachzugehen und diese zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung


Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die interne Meldestelle ist § 6 Abs. 1 lit. d (Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung) in Verbindung mit § 10 HinSchG.

Rechtsgrundlage für den Betrieb des Meldesystems ist § 6 Absatz 1 Lit. g KDR-OG (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen; unser berechtigtes Interesse besteht darin, geeignete Meldekanäle einzurichten, um die Vorgaben des HinSchG zu erfüllen und Verstößen im Unternehmen nachgehen zu können) in Verbindung mit dem HinschG.

Empfänger der Daten

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems sind ausschließlich diejenigen Personen, die für die Bearbeitung Ihres Hinweises zuständig sind.  Dies sind Personen bei der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eG, der wir die Aufgaben einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz übertragen haben. Für die Bereitstellung und den Betrieb des Meldesystems fungiert die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft eG als Auftragsverarbeiter gem. § 29 KDR-OG für die verantwortliche Stelle. Weitere Empfänger der Daten sind ausschließlich berechtigte Personen in unserem Unternehmen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder es liegt eine Einwilligung nach § 6 Absatz 1 lit. a KDR-OG der betroffenen Person vor.

Speicherdauer der Daten


Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung ihres Hinweises erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Meldungen gem. § 11 HinSchG beträgt drei Jahre.

Ihre Rechte als betroffene Person


Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Außerdem haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sollte die Datenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (nach KDR-OG) zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die KDR-OG verstößt:

Zuständige Aufsichtbehörde nach KDR-OG:
Ordensdatenschutzbeauftragte: Christine Haumer
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn
0170 6305415 (jeweils Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr)
haumer@orden.de

Bei Fragen oder Anliegen zum Datenschutz in Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem können Sie gerne unseren Datenschutzbeauftragten,

Herrn Bernhard Bock
Projekt 29 GmbH & Co. KG, Ostengasse 14, 93047 Regensburg
anfrage@projekt29.de kontaktieren.

Pflegekonzept

Das APH St. Alfons ist das Ruhestandshaus der Ordensschwestern, die hier im Kreise ihrer Mitschwestern den Lebensabend verbringen. Ausgehend vom christlichen Menschenbild und unter Beachtung des Leitbildes sehen wir, ein Team von weltlichen Mitarbeiter/innen und ihrer Heimleiterin, unsere Aufgabe darin, die Bewohnerinnen in ihrem Tagesablauf zu unterstützen, der durch die jahrelangen Gepflogenheiten des Ordenslebens geprägt ist. Es ist uns wichtig, ihnen ihr gewohntes religiöses Leben zu ermöglichen und ihnen die Hilfe zu geben, die sie auf Grund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung benötigen. Wenn es die Kapazitäten des Altenheims erlauben, wird eingestreute Kurzeitpflege angeboten und mit Zustimmung der Ordensleitung kann auch eine stationäre Aufnahme möglich werden.

Betreuungskonzept

Basierend auf dem Sozialgesetzbuch § 87b SGB XI/zusätzliche Betreuung und dem Leitbild des Alten- und Pflegeheims St. Alfons werden mehr Zuwendung, Betreuung, Begleitung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, in Form von Gruppen- und Einzelbetreuungen, ermöglicht. Berücksichtigt werden die Fähigkeiten, Ressourcen und Wünsche der Ordensschwestern und der weltlichen Bewohnerinnen.

Unser Ziel

Auf Grundlage unseres Pflege- und Betreuungskonzepts ist es unser Ziel, die Lebensqualität durch Begleitung, Aktivierung, Kontakt und Austausch mit anderen Menschen zu erhalten und dabei die Selbständigkeit zu fördern und zu erhalten.
Wir möchten ein Umfeld schaffen, das die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Ordensschwestern und Bewohnerinnen weitgehend ermöglicht und sich an ihrem bisherigen Lebenslauf und dem christlichen Menschenbild orientiert.

Kontaktanfrage St. Alfons

Alten- und Pflegeheim St. Alfons

Wildbad 1
92318 Neumarkt

Telefon: 09181 4500-0
Fax: 09181 4500-4700

Werner Meier, Heim- und Pflegedienstleitung:
Tel. 09181 4500-4237

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